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Bei einem Sterbefall, wen muss ich zuerst anrufen?"Bei einem Haussterbefall oder einem Sterbefall ohne ärztliche Anwesenheit, sollte zuerst ein Arzt informiert werden. Parallel sollten Sie sich mit dem Bestatter in Kontakt setzen, um ihn schon mal zu informieren und eventuell im Vorfeld einen Termin auszumachen. Bei einem Sterbefall im Beisein von Ärzten, zum Beispiel im Krankenhaus, braucht man nur den Bestatter anzurufen. Dieser wird sich um alles Weitere kümmern.
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Kann man den Bestatter rund um die Uhr anrufen?Ja. Der Bestatter ist rund um die Uhr, von Montags bis Sonntags und auch an Feiertagen immer erreichbar. Also an 365 Tagen zu 24 Stunden.
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Wie funktioniert eine Vorsorge?Durch eine Bestattungsvorsorge können sie bereits zu Lebzeiten festlegen, wie Ihre Bestattung ablaufen soll. Es gibt ebenso die Möglichkeit die Bestattung finanziell abzusichern. Vorsorgen sind in unserem Hause kostenlose Serviceleistungen und können jederzeit ergänzt oder geändert werden.
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Wer ist Bestattungspflichig ?Die Bestattungspflicht wird im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Danach haben nach § 7 Absatz 3 des SGB II die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge für die Bestattung zu sorgen: die Ehefrau/der Ehemann die Partnerin/der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Kinder die Eltern die Geschwister die Großeltern die Enkelkinder
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