
Bei einem Haussterbefall oder einem Sterbefall ohne ärztliche Anwesenheit, sollte zuerst ein Arzt informiert werden. Parallel sollten Sie sich mit dem Bestatter in Kontakt setzen, um ihn schon mal zu informieren und eventuell im Vorfeld einen Termin auszumachen. Bei einem Sterbefall im Beisein von Ärzten, zum Beispiel im Krankenhaus, braucht man nur den Bestatter anzurufen. Dieser wird sich um alles Weitere kümmern.
Die Bestattungspflicht wird im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Danach haben nach § 7 Absatz 3 des SGB II die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge für die Bestattung zu sorgen:
die Ehefrau/der Ehemann
die Partnerin/der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
die Kinder
die Eltern
die Geschwister
die Großeltern
die Enkelkinder

